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Tel.: 04231-8708381
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Inhaber: Oliver Beta
Alte Reitschule 26
27283 Verden (Aller)

Tel.: +49 (4231) 8708381
Fax: +49 (4231) 8706101
kontakt@doit-ticket.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 290 955 646
Rechtsform: Einzelunternehmen

Das Impressum gilt für alle unserer Domains:
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Urheberrecht

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokuments davon in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit unberührt.



Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DoIT IT-Service Inhaber Oliver Beta. Einzelne anders lautende Bestimmungen aus einem abgeschlossenen Vertrag haben gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

2.

Angebot und Annahme

Angebote sind grundsätzlich freibleibend, solange nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die jeweiligen gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Hersteller. Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software, sowie die freigegebene Einsatzumgebung, ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung des Herstellers, ergänzend aus der Bedienungsanleitung. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Oliver Beta Eigentums- und Urheberrechte vor. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Oliver Beta, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.

3.

Preise und Zahlungsbedingungen

Oliver Beta ist an die in seinen Angeboten genannten Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Alle Preise sind Nettopreise ohne weiteren Abzug und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Oliver Beta behält sich vor, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, auch die Preise, die in langlaufenden Verträgen, insbesondere in Service- und Wartungsverträgen angegeben sind, den jeweiligen Marktgegebenheiten zeitnah anzupassen. Zahlungen sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins steht Oliver Beta ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt davon unberührt. Oliver Beta ist berechtigt, trotz eventuell anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Oliver Beta berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

4.

Termine und Fristen

Termine und Lieferfristen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, grundsätzlich unverbindlich. Die Durchführung bestimmter Lieferfristen oder Termine für die Leistungserbringung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung Oliver Beta durch die Vorlieferanten und Hersteller. Der Liefertermin bemisst sich im Übrigen nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Oliver Beta.

5.

Lieferungen und Leistungen

Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt befreien Oliver Beta für die Dauer der Auswirkungen und für den Fall der Unmöglichkeit insgesamt von der Lieferpflicht. Leistungsstörungen durch Krankheit der jeweils projektführenden Mitarbeiter sind der höheren Gewalt gleichgestellt. Wird die Lieferung oder Leistung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, so besteht das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Oliver Beta ist zu Teillieferungen und Teilleistungen befugt. Jede Teilleistung gilt als selbständige Leistung.

6.

Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Oliver Beta berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Für die Dauer des Annahmeverzuges ist Oliver Beta berechtigt, die zu leistenden Gegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers bei sich oder einer dritten Person einzulagern.

7.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Oliver Beta bei der Ausführung seiner Tätigkeiten zu unterstützen. Er ist weiterhin verpflichtet, Oliver Beta die Nutzung der Hardware zu gestatten und, soweit dies notwendig ist, auch der darauf befindlichen Software. Der Auftraggeber kann verlangen, dabei anwesend zu sein. Auf Wunsch von Oliver Beta stellt der Auftraggeber fachkundiges Personal für die Unterstützung des Auftragnehmers zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Auftraggeber in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen. Oliver Beta wird im Allgemeinen jedoch darauf hinweisen, wann eine Datensicherung notwendig ist.

8.

Fernwartung

Der Auftraggeber trägt im Falle einer Fernwartung die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch Oliver Beta. Der Auftraggeber ist insbesondere auf die Vorschrift des § 11 Abs. 5 BDSG hingewiesen.

9.

Prüfung, Gefahrübergang und Abnahme

Die Gefahr für gelieferte Gegenstände geht auf den Vertragspartner über, soweit die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder wegen der Versendung das Lager von Oliver Beta verlassen hat. Der Kunde hat die Liefer-Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung bzw. Lieferschein zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von drei Tagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme. Gelangt eine Ware in den Direktionsbereich des Auftraggebers, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf ihn über. 3 Mit Meldung der Fertigstellung gilt eine Vertragsleistung als abnahmebereit. Wird die Vertragsleistung in Nutzung genommen, so gilt sie als abgenommen, auch dann, wenn eine förmliche Abnahme vorgesehen ist.

10.

Eigentumsvorbehalt

Oliver Beta behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Sie ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber Oliver Beta unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

11.

Haftung für Mängel, Gewährleistung und Datenverlust

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von Oliver Beta Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Auftraggeber führt den Nachweis, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Auftraggeber von Oliver Beta unverzüglich schriftlich zu melden und Oliver Beta ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Im Rahmen der Gewährleistung hat Oliver Beta das Recht, nach ihrer Wahl nachzubessern oder nachzuliefern (Nacherfüllung). Die Verjährungsfrist für Mängel- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Oliver Beta beträgt ein Jahr. Diese Frist beginnt mit der Abnahme bzw. Lieferung oder dem Gefahrenübergang. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Die Haftung durch Oliver Beta für Datenverlust oder Datenbeschädigung wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung greift nur, wenn der Auftraggeber eine, wie oben beschriebene, Datensicherung besitzt. Andernfalls ist Oliver Beta von der Haftung freigestellt.

12.

Schadensersatz

Oliver Beta haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, die Oliver Beta, ihre gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Oliver Beta nur, wenn Pflichten verletzt werden, die für die Erfüllung und Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind (Kardinalpflichten). Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Oliver Beta haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und Schäden Dritter. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Oliver Beta als auch gegen deren Erfüllungsoder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln gegeben ist.

13.

Geheimhaltung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen zugänglich gemachten Informationen, die eindeutig als Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten.

14.

Datenschutz

Oliver Beta ist berechtigt, die vom Vertragspartner erhaltenen Daten unabhängig davon, ob sie von ihm selbst oder von einem Dritten stammen, zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.

15.

Zurückbehaltung und Aufrechnung

Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten von Ansprüchen aus unterschiedlichen Verträgen ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

16.

Schriftform, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Verträgen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftlichkeitserfordernisses. Die Mitarbeiter vpm Oliver Beta sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Verden (Aller). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.


Erstellt: September 2013 - Aktualisiert: Mai 2018